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Umwelt-Lexikon

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  Lexikon von 'Länderarbeitsgemeinschaft Abfall' bis 'Lecksuchgerät'

    Lärm

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Lärmschutz

Lärm

Lösemittel
Als Lärm bezeichnet man jede Art von Schall, die Menschen als belästigend oder störend empfinden. Die Lärmbelastung wird in Dezibel A, abgekürzt dB(A), gemessen. Ein Geräuschpegel von mehr als 50 dB(A) behindert die normale Unterhaltung, bei Werten über 70 dB(A) ist sie kaum noch möglich. Ab ca. 90 dB(A) wird Lärm gehörschädigend. Die Schmerzschwelle liegt bei ca. 110 dB(A).
- 1954/2003-01-09

Lärm ist für die meisten Menschen die größte Umweltplage. Kopfschmerzen, Übelkeit, Muskelverspannung, Schlaflosigkeit, Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und Nervosität sind die Folgen. Starker Dauerlärm erhöht zudem den Blutdruck und das Herzinfarktrisiko. Deshalb gibt es den gesetzlich geregelten Lärmschutz, der die Lärmbelastung durch Straßenverkehr, Flugverkehr, Industrie- und Gewerbebetriebe, Baustellen und den Lärm am Arbeitsplatz so gering wie möglich halten soll.
- 1496/2003-01-07

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Technische Anleitung Lärm (TA Lärm)
Lärmschutz ()
Lärmschwerhörigkeit ()
TA Lärm (TA Lärm Die Technische Anleitung Lärm ist bei ...)
Lärmminderungsplan ()

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Laerm
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(Letzte Änderung :2007-08-29)