Durch Müllverbrennung werden Abfälle in geeigneten Anlagen beseitigt. Werden die Bedingungen des § 5(2) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eingehalten, werden die Abfälle energetisch verwertet. Nach der TASiedlungsabfall können ab dem 2005-06-01 nur noch Abfälle auf Deponien abgelagert werden, die einen Glühverlust < 5 Ma.-% haben. Derzeitig kann dieser Analysewert nur durch Müllverbrennung eingehalten werden.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Muellverbrennung, Müllverbrennungen, Müllverbrennungs
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