Jene BürgerInnen und juristische Personen, die nach den Bestimmungen des österreichischen Verwaltungsgesetzgebers berechtigt sind, in einem Behördenverfahren die Parteirechte (Einwendungen, Akteneinsicht, Anhörung, Berufung, etc.) wahrzunehmen.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Parteistellungen, Parteistellungs
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