Sonderabfall kann nicht zusammen mit Siedlungsabfall entsorgt werden und ist deshalb regelmäßig von der Entsorgungspflicht der entsorgungspflichtigen Körperschaft ausgeschlossen. Die Sonderabfallentsorgung ist somit grundsätzlich Aufgabe des Abfallerzeugers als Verursacher.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Sonderabfallentsorgungen, Sonderabfallentsorgungs
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