Forum Überblick , Kontakt

Umwelt-Lexikon

Google
  Web umweltdatenbank.de

  Lexikon von 'TA' bis 'TOD'

    TA Lärm

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

TA Abfall

TA Lärm

TA Luft
Die TA (Technische Anleitung) ist eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die bei der Auslegung des BImSchG heranzuziehen ist. Damit soll Sorge dafür getragen werden, dass Geräuschimmissionen (Immissionen) von Gewerbe- und Industrieanlagen in schutzwürdigen Gebieten die jeweiligen in der TA Lärm festgesetzten Richtwerte nicht überschreiten. Die Höhe der zulässigen Werte richtet sich nach der baulichen Nutzung. Diese Werte berücksichtigen die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit von Gebieten (Wohngebiete, Mischgebiete) und Einrichtungen (Heime, Krankenhäuser, Kurbäder) zur Tages- und Nachtzeit. Die TA Lärm ist Grundlage für die zuständigen Behörden bei der Neugenehmigung von Anlagen und bei nachträglichen Anordnungen.
- 88/2003-01-01

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Technische Anleitung Lärm (TA Lärm)
Lärm ()
Überregional tätige Umwelt-Berater
Technische Anleitung (Technische Anleitungen (TA) sind Verwaltungsvorsch ...)

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Tannen, Tassen, Laerm
Weitere interessante Seiten zum Thema dieser Seite

HomepageZugriffe: (pageviews / gesamte Datenbank)
seit dem 1.4.98: Counter
Seite: 15116 /B2


Alle Informationen ohne Gewähr. Ergänzungswünsche richten Sie bitte an den Administrator
© Copyright 1995 - 2006 gebhardt@quality.de ; Impressum

(Letzte Änderung :2007-08-28)