Werte der Technischen Richtkonzentration (TRK-Wert) werden aufgestellt für gefährliche (krebserzeugende und für krebsverdächtige) Stoffe, für die z.Z. keine toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründeten maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) aufgestellt werden können. Unter der TRK eines gefährlichen Stoffes versteht man diejenige Konzentration als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Technik erreicht werden kann und die als Anhalt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen und die messtechnische Überwachung am Arbeitsplatz heranzuziehen ist. Die Einhaltung der TRK am Arbeitsplatz soll das Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit vermindern, vermag dieses jedoch nicht vollständig auszuschließen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die TRK unterschritten werden.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Richtkonzentrationen
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