Zur thermischen Behandlung von Abfällen gehören alle Verfahren, bei denen Abfälle verbrannt, vergast oder unter Luftabschluss pyrolysiert (Pyrolyse) werden. Dabei wird die im Abfall enthaltene Energie in Strom, Prozessdampf oder Fernwärme umgewandelt. Die anfallenden mineralischen Reststoffe, wie Schlacke und Schrott, können der Verwertung zugeführt werden. Thermische Behandlungsanlagen haben die Grenzwerte der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschV) einzuhalten.
- 2012/2003-01-09
Dient der Inertisierung bzw. Zerstörung organisch-chemischer Schadstoffe, der Volumenverminderung und als Nebeneffekt der Energienutzung von unvermeidbaren, nicht verwertbaren Abfällen. Neben Müllverbrennungsanlagen oder Sonderabfall-Verbrennungsanlagen gibt es Anlagen zur Pyrolyse oder Hochtemperaturvergasung. Alle Anlagen zur Thermische Abfallbehandlung müssen die sehr strengen Emissionsvorgaben der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) erfüllen, insbesondere ist für die Emission von Dioxinen ein verbindlicher Grenzwert von 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter Abgas vorgeschrieben.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Abfallbehandlungen, Abfallbehandlungs
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