| Zusätzliche Umhüllungen der Verkaufsverpackungen zur Abgabe der Ware auf dem Wege der Selbstbedienung, zur Erschwerung des Diebstahls oder die vorwiegend der Werbung dienen, bezeichnet man als Umverpackungen. Die Verpackungsverordnung hat u.a. zum Ziel, unnötige Umverpackungen zu vermeiden. - 2023/2003-01-09 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Verkaufsverpackung (Verkaufsverpackungen umgeben die Ware unmittelbar ...)
Verpackung (Kaffee, Käse, Gewürze, Getränke, Gebäck, ...)
Werbung (
(Einer der 2003 am häufigsten verwendeten ...)
Überregional tätige Umwelt-Berater
Werbung (Eine Form der überzeugenden Kommunikation, die ...)
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Umverpackungen, Umverpackungs |
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