Das Umweltinformationsgesetz begründet das Recht der Bürger auf Zugang zu Umweltdaten, wie z.B. Daten zur lufthygienischen Situation, und verpflichtet die öffentlichen Stellen zur Erstattung von Umweltberichten. Dabei wird auch auf Daten der amtlichen Umweltstatistik zurückgegriffen. Diese umfasst die Bereiche Abfallbeseitigung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Investitionen für Umweltschutz im produzierenden Gewerbe und die Unfälle bei der Lagerung und beim Transport wassergefährdender Stoffe. In der umwelt-ökonomischen Gesamtrechnung werden Daten aus Umweltbeobachtungssystemen mit umwelt- und wirtschaftsstatistischen Elementen so verknüpft, dass Rückschlüsse auf Zustand und Entwicklung der Umwelt möglich sind.