Verkaufsverpackungen umgeben die Ware unmittelbar, z. B. Joghurtbecher oder Zahnpastatuben. Die Verpackungsverordnung schreibt den Herstellern und dem Handel vor, Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und zu verwerten oder sie über ein flächendeckendes Duales System entsorgen zu lassen.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Verkaufsverpackungen, Verkaufsverpackungs
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