English: Packaging Regulation / Español: Reglamentación de Envases / Português: Regulamentação de Embalagens / Français: Réglementation sur les emballages / Italiano: Normativa sul Packaging

Die Verpackungsverordnung wurde in der BRD im 1991-06 erlassen, um eine Vermeidungs- und Verwertungspflicht für gebrauchte Verpackungen einzuführen und damit der Verpackungsflut und deren Auswirkungen auf die Umwelt zu begegnen. Die Verpackungsverordnung schreibt die Verwendung umweltverträglicher sowie die stoffliche Verwertung nicht belasteter Materialien vor. Sie legt u.a. Rücknahmepflichten für Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen vor und schützt die Mehrwegsysteme. Die Verpackungsverordnung wurde mit Einführung des DSD umgesetzt.
Weitere Definition:
Die am 1991-06-12 in Kraft getretene Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) wurde im Sommer 1998 novelliert. Unter anderem schreibt sie eine Rücknahme- und Verwertungspflicht für Transport- Um- und Verkaufsverpackungen vor, legt Verwertungsquoten fest und formuliert ausdrücklich den Schutz und den Ausbau von Mehrwegsystemen. Die ursprüngliche Fassung der Verpackungsverordnung sprach anstelle einer Verwertungsquote von Erfassungs- und Sortierquoten. Die Verordnung bezweckt, den Verpackungsabfall auf den Mülldeponien drastisch zu verringern und einen Kreislauf für Wertstoffe zu organisieren, der Ressourcen sparen hilft.