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  Lexikon von 'Wärmeableitung' bis 'Wassergefährdende Stoffe'

    Wärmeschutzverordnung

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Wärmeschutzverglasung

Wärmeschutzverordnung

Wärmespeicherung
Wärmeschutzverordnung (Energie-Einsparverordnung)
Der Nachweis des baulichen Wärmeschutzes erfolgt heute nach einem grundsätzlich neuen Konzept. Die thermische Qualität eines Gebäudes wird nicht mehr allein durch die Wärmedämmung der Bauteile, dem "k-Wert", beurteilt. Im Mittelpunkt steht jetzt der Heizenergiebedarf eines Gebäudes: Bei der Berechnung werden die
- Wärmeverluste durch die Außenbauteile und Lüftung
- Wärmegewinne durch die Sonne und elektrische Geräte
in einer sogenannten "Energiebilanz" erfasst.
Das Ergebnis erlaubt eine Abschätzung des Energieverbrauches eines Gebäudes.
Das Nachweisverfahren der Wärmeschutzverordnung verlangt keinen Mindest-Wärmedämmwert der einzelnen Bauteile. Es fordert lediglich den Nachweis, dass das Gebäude nicht insgesamt zu viel Heizwärme benötigt.
- 2498/2003-01-10

Das Ziel der Wärmeschutzverordnung ist die Verminderung des Heizenergiebedarfs sowie der CO2-Emissionen bei Neubauten und im Rahmen größerer Umbauten anhand baulicher Vorschriften für die Wärmedämmung
- 1775/2003-01-08

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Wärmeschutzverordnung ()
Energie-Einsparverordnung (Die Energie-Einsparverordnung (EnEV gültig seit ...)
Wärmedämmung (Verhindern / Hemmen / Verlangsamen des Wärmeabflusses ...)
Energieeinsparverordnung (Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fasst die ...)
Innendämmung ()

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Waermeschutzverordnung, Wärmeschutzverordnungen, Wärmeschutzverordnungs
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(Letzte Änderung :2007-08-28)