1973 haben die meisten Mitgliedsstaaten der UNO ein Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen abgeschlossen. Danach ist der Handel mit solchen Arten weitgehend verboten. Tiere der gefährdeten Arten dürfen nicht getötet werden und ihre Felle, Häute oder Zähne (Elfenbein) nicht gehandelt werden.
- 6514/2004-01-30
Als Artenschutz wird der Schutz und die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt umschrieben. Das Washingtoner Artenschutzabkommen wird seit dem 1994-01 EG-weit angewendet. Es legt Schutzbestimmungen für schutzbedürftige (selten gewordene) Tiere und Pflanzen sowie Beschränkungen für deren Ein- und Ausfuhr fest (Naturschutz).
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