Das Wasserschutzgebiet ist Teil eines Trinkwassereinzugsgebietes, in dem zum Schutz des (Grund-)Wassers Nutzungsbeschränkungen erlassen sind. Wasserschutzgebiete gliedern sich meist in Fassungsbereich, engere und Weitere Schutzzone.
- 11190/2004-07-09
Das Wasserschutzgebiet ist ein spezielles gesetzliches Instrument, Grundwassernutzungen für die öffentliche Wasserversorgung zu schützen. Es ist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten. Das Wasserschutzgebiet wird von der Kreisverwaltungsbehörde auf Antrag des Betreibers der Wasserversorgung festgesetzt.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Wasserschutzgebiete, Wasserschutzgebieten, Wasserschutzgebiets
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