Nachricht von Klaus am 16. Dezember 2001:
Im Bezug auf: Re: Qualitätsbeauftragter, Hygienebeauftragter, Umweltschutzbeauftragter? kommentiert von orgajoe am 15. Dezember 2001:
: Hallo,
: die Feststellung ist völlig korrekt. Für die benannten Beauftragten existiert keine Rechtsgrundlage. Um ein Organisationsverschulden nicht entstehen zu lassen, sollten jedoch entsprechende Verantwortliche (soweit erforderlich) benannt werden. Die Grundsätze für eine rechtssichere Delegation müssen dabei berücksichtigt werden.
Was ist eine rechtssichere Delegation?