Nachricht von OJ am 10. Januar 2002:
Im Bezug auf: Re: Rechtssichere Delegation kommentiert von Frank L. am 09. Januar 2002:
Hallo,
es gibt weitere Informationen in entsprechender Literatur.
Z.B.:
"Betriebsbeauftragte in der Wirtschaft
Handbuch für Auswahl und Einsatz gesetzlich geforderter Spezialisten", Seiten/Umfang:608 Seiten, 3. neu überarbeitete Auflage 2000, ISBN : 3-89577-178-3
Zudem sollte beachtet werden, das es für QM bzw. UM Beauftragte keine rechtlichen Forderungen gibt. Somit ist hier eine rechtssichere Delegation nicht erforderlich/möglich. Auf jeden Fall sollten die Grundsatzregeln zur Bestellung von Beauftragten eingehalten werden.
Im Rahmen von ISO 9001:2000 wird lediglich ein Mitglied des Managements damit beauftragt, sich um QM Belange zu kümmern. Die einfachste Beauftragung wäre wie folgt in einer Stellenbeschreibung möglich:
In seiner Funktion als XXXX nimmt er/sie die Belange des Beauftragten der obersten Leitung im Sinne der ISO 9001:2000 wahr. Die Verantwortung und Befugnisse ergeben sich aus Kapitel 5.5 ISO 9001:2000.
Weitere Informationen sind unter der u.a. Adresse zu bekommen. Selbstverständlich stehe ich auch für weitere Unterstützung unter der o.a. email Adresse zur Verfügung.
MfG
OJ