Re: Rechtssichere Delegation


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Nachricht von Frank L. am 19. Februar 2002:

Im Bezug auf: Re: Rechtssichere Delegation kommentiert von OJ am 10. Januar 2002:

...und wie sieht dies bei den automotiven Normen(VDA, QS9000, TS16949) aus? Muss dieser QMB ein Leitungsmitglied sein und besitzt er besonderer Entscheidungsbefugnisse(z.B. Direktionsrechte) für seinen Bereich QM?


Gruss Frank L.


: Hallo,
: es gibt weitere Informationen in entsprechender Literatur.
: Z.B.:
: "Betriebsbeauftragte in der Wirtschaft
: Handbuch für Auswahl und Einsatz gesetzlich geforderter Spezialisten", Seiten/Umfang:608 Seiten, 3. neu überarbeitete Auflage 2000, ISBN : 3-89577-178-3

: Zudem sollte beachtet werden, das es für QM bzw. UM Beauftragte keine rechtlichen Forderungen gibt. Somit ist hier eine rechtssichere Delegation nicht erforderlich/möglich. Auf jeden Fall sollten die Grundsatzregeln zur Bestellung von Beauftragten eingehalten werden.

: Im Rahmen von ISO 9001:2000 wird lediglich ein Mitglied des Managements damit beauftragt, sich um QM Belange zu kümmern. Die einfachste Beauftragung wäre wie folgt in einer Stellenbeschreibung möglich:
: In seiner Funktion als XXXX nimmt er/sie die Belange des Beauftragten der obersten Leitung im Sinne der ISO 9001:2000 wahr. Die Verantwortung und Befugnisse ergeben sich aus Kapitel 5.5 ISO 9001:2000.

: Weitere Informationen sind unter der u.a. Adresse zu bekommen. Selbstverständlich stehe ich auch für weitere Unterstützung unter der o.a. email Adresse zur Verfügung.

: MfG
: OJ





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