Nachricht von Silke Nissen am 14. April 2002:
Im Bezug auf: Qualitätsbeauftragter, Hygienebeauftragter, Umweltschutzbeauftragter? kommentiert von T. Obert am 13. Dezember 2001:
: Drei der Betriebsbeauftragten für deren Bestellung es letztlich keine rechtliche bzw. zumindest keine gesetzliche manifestierte Vogabe gibt.(Ich habe keine gefunden)
: Entstehen einem Betrieb im Falle einer bekanntwerdenden Störung durch "Nichtvorhandensein" der zuständigen Betriebsbeauftragten Nachteile, bzw. hat man Vorteile in solchen Fällen durch die erfolgte Bestellung dieser??
: Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich?
: Gruß an alle QM`s
: T. Obert
Die Frage ist ja wohl leider auch wie man ohne einen Haufen Moos zu besitzen diese Position ausfüllen kann - Mir wird ab November ein unbefristeter Job avesiert (ab 14.06. vorerst mal wieder arbeitslose MTLA - dank Zeitverträgen und vorher diversen Rationalisierungsmaßnamen) die sowohl QB als auch Hygienefachwissen erfordert - WAs rät der Fachmann mir - Mich unwissend (außer Kenntnisse der RILIBÄK) mit den Vorschriften außeinander zu setzen - oder privat mich etwas verschulden und an die 2400 € zu investieren für einen QB wobei mir immernoch nix über die Hyäne Vorschriften bekannt ist.