Nachricht von Angelika am 25. Januar 2005:
Im Bezug auf: Re: Qualitätsbeauftragter, Hygienebeauftragter, Umweltschutzbeauftragter? kommentiert von pwitsch am 14. Dezember 2001:
: : Drei der Betriebsbeauftragten für deren Bestellung es letztlich keine rechtliche bzw. zumindest keine gesetzliche manifestierte Vogabe gibt.(Ich habe keine gefunden)
: : Entstehen einem Betrieb im Falle einer bekanntwerdenden Störung durch "Nichtvorhandensein" der zuständigen Betriebsbeauftragten Nachteile, bzw. hat man Vorteile in solchen Fällen durch die erfolgte Bestellung dieser??
: : Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich?
: : Gruß an alle QM`s
: : T. Obert
: hallo t.obert,
: natürlich gibt es ganz klare gesetzliche regelungen, ob ein unternehmen z.b. abfall-, gefahrgut-, wasserschutz, -immissionsschutzbeauftragte usw. benötigt.
: vorteile für das unternehmen ergeben sich bei anforderung allein schon durch die erhebliche steigerung der "behördenfestigkeit".
: bei interesse rückfrage per mail
: pwitsch@compuserve.de
: gruß
: pwitsch
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werde euch weiterempfehlen
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