CE Konformitätserklärung


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Nachricht von Ralf am 16. Juni 2003:

Ich hätte einige fragen zu ce:

muss die erklärung zur inbetriebnahme vorliegen?
wenn ja, wo finde ich den genauen gesetztext?

muss das datum mit dem typenschild (Jahr)übereinstimmen? (die lieferantenerklärung ist aus 2003 das typenschild auf der anlage 2001)

auf der ce erklärung waren gravierende Mängel (z.b. aufgelistete Normen waren nicht harmonisiert, und viele andere mängel). es wurde vom lieferanten eine neue erklärung mit eine anderem datum (2 monate vorher, warum weiss niemand)ausgestellt. ist dies zulässig?

welcher instutition kann man solchen missbrauch melden?

gruß

ralf





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