Re: GFZ = Geschoßflächenzahl
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Nachricht von T. Rulle am 17. Januar 2006:
Im Bezug auf: GFZ = Geschoßflächenzahl kommentiert von lisi am 17. Januar 2006:
: Wenn ich eine GFZ von 1,0 habe, dann kann ich die Grundstücksfläche komplett verbauen, oder? Hallo Lisi, ganz so ist es nicht: Die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel Grundfläche der Grundstücksfläche bebaut werden darf. Ist die GRZ z.B. 0,5 dann darf die Hälfte der Grundstücksfläche bebaut werden. Zusammen mit der Geschoßflächenzahl ergibt sich aus der GRZ das zulässige Bauvolumen auf einem Grundstück. Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (siehe BauNVO). Im Bebauungsplan ist die Geschossflächenzahl ein festgesetzter Wert, um eine Bebauungsdichte zu vermeiden. Ein Beispiel: Die Geschossflächenzahl mit dem Wert 0,6 bedeutet, dass auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück insgesamt höchstens 600 Quadratmeter Wohnfläche errichtet werden dürfen. Dabei bleibt zunächst offen, wie sich die Geschoßflächen verteilen, ob also in die Höhe oder in die Breite gebaut wird, da die Anzahl der Geschoße durch andere Vorschriften geregelt wird. Also nur wenn auch die GRZ 1,0 ist, dann kannst du es 100% bebauen. Ist aber eher unwahrscheinlich! Viele Grüße Tom
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