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Re: GFZ = Geschoßflächenzahl


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Nachricht von D.Scheer am 23. Januar 2006:

Im Bezug auf: GFZ = Geschoßflächenzahl kommentiert von lisi am 17. Januar 2006:

Deine Annahme ist soweit ok!

Geschossflächenzahl
Die Geschossflächenzahl (kurz GFZ) ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht (Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO), §20).

Sie gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf.

Zu beachten ist, dass die GFZ nicht aus der Brutto-Grundfläche (kurz BGF) gemäß DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau) berechnet werden darf, sondern nur aus den Flächen aller Vollgeschosse gemäß §20 BauNVO.

Beispiel
Ein Grundstück hat eine Fläche von 500 m² und eine GFZ von 1,0. Die Summe der Geschossfläche in allen auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden darf somit ebenfalls 500 m² betragen. Man könnte beispielsweise ein viergeschossiges Gebäude mit jeweils 125 m² Geschossfläche pro Geschoss errichten (4 x 125 m² = 500 m²).

Hätte dasselbe Grundstück eine GFZ von 0,5, würde die maximal zulässige Geschossfläche 250 m² betragen (500 m² x 0,5 = 250 m²).

Bei einer GFZ von 1,2 dürfte eine maximale Geschossfläche von 600 m² errichtet werden (500 m² x 1,2 = 600 m²).

In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen

D.Scheer




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