Re: GFZ = GeschoßflächenzahlNachricht von D.Scheer am 23. Januar 2006: Im Bezug auf: GFZ = Geschoßflächenzahl kommentiert von lisi am 17. Januar 2006: Deine Annahme ist soweit ok! Geschossflächenzahl Sie gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf. Zu beachten ist, dass die GFZ nicht aus der Brutto-Grundfläche (kurz BGF) gemäß DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau) berechnet werden darf, sondern nur aus den Flächen aller Vollgeschosse gemäß §20 BauNVO. Beispiel Hätte dasselbe Grundstück eine GFZ von 0,5, würde die maximal zulässige Geschossfläche 250 m² betragen (500 m² x 0,5 = 250 m²). Bei einer GFZ von 1,2 dürfte eine maximale Geschossfläche von 600 m² errichtet werden (500 m² x 1,2 = 600 m²). In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleibe ich D.Scheer
| |||||||||||||