Der Begriff "Allgemein anerkannte Regeln der Technik" (AaRdT) wird im Technischen und Umweltschutzrecht gebraucht. Er beschreibt einen Stand der Technik, der als Maßstab für die Anwendung eines Verfahrens die Anerkennung durch die Mehrheit der auf einem speziellen Gebiet tätigen Fachleute voraussetzt.
Eine Erweiterung ist der Begriff Stand der Technik, der alles technisch Mögliche umfasst (also auf unwirtschaftliche und noch nicht ausgereifte Verfahren).