Die verantwortlichen Entsorgungsträger regeln den Anschluss der Grundstücke bzw. der Abfall erzeuger (Erzeuger) an die Einrichtungen zur Abfallentsorgung und die Benutzung dieser Einrichtungen durch die Abfallwirtschaftssatzung.
Andere Definition:
Die Abfallwirtschaftssatzung regelt die Entsorgung der Abfälle in den Kommunen