Das Bodenschutzrecht umfasst auf Bundesebene das am 1999-03-01 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die am 1999-07-17 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Durch das BBodSchG werden Pflichten zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und zur Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen begründet. Die BBodSchV konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastensanierung, insbesondere mit ihren Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerten für Schadstoffe.