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Der Begriff Bestandteil ist ein rechtlicher Begriff aus dem deutschen Sachenrecht (im BGB).
Eine Sache kann Bestandteil einer anderen Sache sein.
Wenn der Zusammenhang so eng ist, dass eine neue Sache entsteht, spricht man von einem wesentlichen Bestandteil. Wird ein wesentlicher Bestandteil entfernt, ist dieser als solcher nicht mehr brauchbar.
Der wesentliche Bestandteil eines Grundstücks ist ein darauf stehendes Gebäude. Wird es entfernt, sind zwar die Steine noch nutzbar, das Gebäude aber in der Regel nicht.

Scheinbestandteile sind nur vorübergehend mit der Hauptsache verbunden, können jedoch problemlos wieder entfernt werden. Hierzu gehören bei einer Immobilie eine angebrachte Markise, ein aufgestellter Bauzaun, ein Geräteschuppen, etc. Diese bleiben Eigentum des ursprünglichen Eigentümers.

Kein Bestandteil ist das so genannte Zubehör. Hier liegt ein räumlicher Zusammenhang mit der Hauptsache vor, jedoch nicht notwendigerweise eine physische Verbindung.

Im Umweltkontext bezieht sich der Begriff "Bestandteil" auf Substanzen, Materialien oder Elemente, die Teil eines größeren Ganzen sind. Hier sind einige Beispiele:

Ähnliche Dinge wie "Bestandteil" sind zum Beispiel:

  • Komponente: In der Chemie bezieht sich dieser Begriff auf eine chemische Verbindung, die aus zwei oder mehr Elementen besteht.
  • Inhaltsstoff: Dieser Begriff wird häufig in der Kosmetikindustrie verwendet und bezieht sich auf die Substanzen, die in einem Produkt enthalten sind.
  • Element: Ein Element ist eine Substanz, die aus Atomen besteht, die alle die gleiche Anzahl von Protonen im Kern haben.

In der Umweltwissenschaft ist es wichtig zu verstehen, welche Bestandteile oder Komponenten in einer Umweltmatrix vorhanden sind, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu verstehen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit zu ergreifen.