Als Gefahrgut werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit einer Beförderung Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können (Beförderungsgesetz, GGBefG). Sie sind in insgesamt 9 Klassen unterteilt, die von explosiven und entzündbaren bis hin zu ätzenden Stoffen reichen. Die Beförderung ist gemäß ADR verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Siehe auch:
"Gefahrgut" findet sich im WZ2003 Code "60.24.5"
  Transport von Gefahrgut