Im Kyoto-Protokoll wurden die verbindlichen Ergebnisse der Dritten Vertragsstaaten-Konferenz (COP3) in Kyoto, Japan (1997 ) festgehalten.

Ziel des Treffens war es, den zwei Jahre zuvor mit dem Berlinmandat eingeschlagenen Weg abzuschließen. Dies geschah durch die Vereinbarung eines "Protokolls von Kyoto", vorbereitet durch die AGBM und in einer dramatischen Nachtsitzung verabschiedet wurde.
Dieses Protokoll ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung, welche den Industrienationen vorschreibt, in den Jahren 2008 bis 2012 ihren gemeinsamen Ausstoß von sechs klimatisch relevanten Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, FKW, HFKW, SF6) im Durchschnitt um 5,2% im Vergleich zu den Emissionen von 1990 zu reduzieren.
Leider blieben in diesem Protokoll aber einige wichtige Punkte ungeklärt: So sieht das Protokoll u. a. die Möglichkeit vor, einen Teil der Reduktions-Verpflichtungen durch Projekte in anderen Ländern zu erreichen. Auch wurden die prinzipiellen Grundsteine für ein Handelssystem mit Emissions­rechten gelegt. Wie jedoch dieses System tatsächlich funktionieren soll, konnte in Kyoto nicht mehr geklärt werden.


Das Protokoll von Kyoto

Endlich gelang die Verabschiedung eines Protokolls mit völkerrechtlich bindender Wirkung, welches erste Maßnahmen zur globalen Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen vorsah. Die COP-3 verabschiedete das Papier einstimmig. Es sieht konkrete Reduktionsziele für sechs klimarelevante Substanzen vor, die die Annex-I-Staaten (die Industrienationen) nach dem Jahr 2000 zu erfüllen haben.
Bis zum Jahr 2005 sollen sie einen "vorzeigbaren Fortschritt" bei der Reduktion vorlegen können, in den Jahren 2008 bis 2012 den Ausstoß jener sechs Gase um 5% senken (Österreich 13 %). Die sechs Gase sind das Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Hydrofluorcarbone (HFCs), Perfluorcarbone (PFCs) und Schwefelhexafluoride (SF6). Die drei letztgenannten können statt 1990 wahlweise auch an 1995 gemessen werden.


Reduktionsziele

Zwar gibt es ein gemeinsames Reduktionsziel der so genannten "Annex-1-Staaten", also jener, die verpflichtende Emissions­reduktionsziele haben (es handelt sich dabei hauptsächlich um Industrienationen).
Gemäß Artikel 4 des Kyoto-Protokolls können die Staaten ihre Reduktions-Verpflichtungen auch gemeinsam erreichen. Das so genannte "Bubble-Konzept" sieht vor, dass zwei oder mehrere Staaten ihre Verpflichtungen gemeinsam erfüllen können. Es muss dabei nur die Gesamtsumme der Emissionen stimmen..

Dieses Konzept wird von der EU genutzt. So müssen zum Beispiel die Länder der Europäischen Union diese Treibhausgase um 8% reduzieren, (wobei die EU diese Quote wiederum über ihre Mitgliedsländer verteilt, Österreich soll um 13% reduzieren), die USA allerdings nur um 7%, Kanada, Ungarn, Japan und Polen um nur 6%, während Rußland, Neuseeland und die Ukraine ihre Emissionen lediglich auf dem Stand von 1990 fixieren sollen.
Russland und die Ukraine müssen ihre Emissionen wie schon erwähnt auf dem Niveau von 1990 stabilisieren. Allerdings haben gerade diese Länder aufgrund des Zusammenbruchs des Industriesektors nach der politischen Wende einen Emissionsrückgang von ca. 30% seit 1990 erlebt. Die meisten Emissions-Prognosen zeigen, dass Russland und die Ukraine auch 2010 noch weit unter ihren Emissionen des Jahres 1990 sein werden.
Diese Differenz wird als "Hot air", also "heiße Luft", bezeichnet. Aller Wahrscheinlichkeit wird sie auf dem freien Markt gehandelt werden können. Die Folge wird ein Ansteigen der Emissionen sein.
Unverständlicherweise dürfen andere Länder ihre Emissionen steigern: so darf Australien um 8% zulegen, Norwegen um 1 % und Island um 10%. Rein rechnerisch ergibt dies eine Gesamtreduktion um ca. 5% bei den Annex-I-Staaten; Veränderungen bei den Entwicklungs­ländern sind hier nicht inbegriffen.


Gase, die Reduktionen unterliegen

Sechs Gase (bzw. Kategorien) unterliegen Emissionsreduktionszielen. Es handelt sich dabei um CO2 (Kohlenstoffdioxid), CH4 (Methan), N2O (Lachgas, Distickoxid), FKW(Vollfluorierte Kohlen-Wasserstoffe), HFKW (Teilfluorierte Kohlen-Wasserstoffe) und SF6 (Schwefel­hexafluorid).
Allerdings unterliegen sie nicht einzeln einer 5%-Reduktion, sondern als "Korb" (Basket). Ein Land kann also zur Erreichung seines Reduktionsziels jedes beliebige dieser Gase reduzieren. Dies ist problematisch, da die Messgenauigkeit für die Emissionen von Methan und Lachgas sehr ungenau sind, ein "Schummeln" bei den jährlichen Emissionsberichten kann also nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist die Klimawirksamkeit (GWP: Global Warming Potential) dieser Gase sehr unterschiedlich (siehe Glossar). Das bedeutet, dass man - zumindest in der Theorie - die CO2-Emissionen nicht unbedingt senken muss, um sein Reduktionsziel zu erreichen - wenn man nur genug von den anderen Gasen reduziert.


Das Basisjahr

Das Basisjahr ist prinzipiell 1990. Allerdings können für die F-Gase (HFKWs, FKWs, SF6) als Vergleichsjahr sowohl die Emissionen von 1990 also auch von 1995 herangezogen werden. Auch gilt nicht für alle Staaten das gleiche Basisjahr. Obwohl grundsätzlich zwar die industriellen Emissionen des Jahres 1990 gelten, dürfen sich etwa viele osteuropäische Länder auf ein anderes Jahr beziehen, da für das Jahr 1990 oft keine Emissionsangaben vorliegen.


"Senken"

Im Artikel 3 des Protokolls ist vorgesehen, dass sogenannte "Senken" als Reduktions­mechanismus genutzt werden können. Das heißt, dass beispielsweise die CO2-Bindung durch eine Aufforstung neuer oder die Wiederherstellung alter Waldflächen dafür sorgt, dass der Atmosphäre Treibhausgase entzogen werden. Bäume nehmen durch die Photosynthese CO2 auf und gelten daher als Senken.

Von den Umweltorganisationen wurde diese Möglichkeit bis zuletzt bekämpft. Besteht doch bei der Berechnung der aufgenommenen Menge an CO2 über einen längeren Zeitraum eine große wissenschaftliche Unsicherheit. Darüber hinaus kann aus einer Senke mit der Zeit sehr wohl auch eine Quelle und das aufgenommene CO2 somit wieder an die Umwelt abgegeben werden. Wälder gelten zudem als sehr instabile Senken, da sie etwa bei Bränden wieder CO2 in die Atmosphäre abgeben.

Die Reduktions­vereinbarungen des Kyotoprotokolles sollen weite Teile der Wirtschafts­sektoren betreffen. Die Regierungen der einzelnen Staaten sollen hierbei kooperieren, die Energieeffizienz erhöhen, die Energie- und Transportsektoren reformieren, erneuerbare Energien vorantreiben, unangebrachte finanzielle Maßnahmen auslaufen lassen und Markt­schlupflöcher schließen, die Methan­emissionen aus der Abfallwirtschaft und der Energiegewinnung zurückfahren sowie Wälder und andere Kohlenstoffdioxid­senken schützen.
Das Protokoll von Kyoto gestattet ausdrücklich einige Methoden wie Handel mit Emissionsrechten, joint implementation und Clean Development Mechanism.


Handel mit Emissionsrechten

Das Kyoto-Protokoll sieht die Möglichkeit vor, ein ,,Emissionshandelsregime" zu errichten in dessen Rahmen die Vertragsstaaten untereinander einen Teil der Emissions­reduktionen auf einem Markt für Emissionsrechte handeln, dass also ein Staat, der seine Höchstgrenze an Emissionen nicht erreicht, die Umweltverschmutzungs­rechte auf dem freien Markt anbieten oder direkt an einen anderen Staat verkaufen kann, der entsprechend weniger reduzieren muss.
Eine genaue Mengenangabe wurde dabei nicht festgelegt. Wie dieser Handel im Detail vonstatten gehen soll, wurde in Kyoto nicht beschlossen, das hätte in Den Haag nachgeholt werden sollen.


Clean Development Mechanism (CDM)

Auch können Staaten, insbesondere Industrienationen,. Nähere Bestimmungen stehen aber noch aus; bei der konkreten Ausgestaltung haben die Vertragsstaaten also eine weitreichende Handlungsfreiheit
Das Kyoto-Protokoll sieht die Möglichkeit vor, zusätzliche Emissions­rechte erwerben, indem sie durch Investitionen in Entwicklungsländern dort den technologischen Klimaschutz voranbringen (clean development mechanism, CDM)
Auch hierbei wurde keine genaue Mengenangabe festgelegt. Die Einsparungen, die durch diese Projekte erreicht werden, kann sich das Geberland in der Folge für seine Reduktionen anrechnen lassen. Die genauen Details, etwa bezüglich der Art der Projekte, hätten ebenfalls auf der Konferenz in Den Haag geklärt und beschlossen werden sollen.


Joint Implementation (JI)

Parallel zum CDM sieht das Kyoto-Protokoll die Möglichkeit vor, einen Teil der Emissionsreduktionen durch die Durchführung von Projekten in einem anderen Land, das jedoch ebenfalls Emissions­reduktions­pflichten hat, zu erreichen. Im Unterschied zum "Clean Development Mechanism" handelt es sich also dabei nicht um Entwicklungsländer. Die erreichten Einsparungen kann sich das Geberland als Emissions­reduktionen anrechnen lassen. Mengenangaben wurden auch hier nicht festgelegt. Die genauen Details hätten ebenfalls in Den Haag geklärt und beschlossen werden sollen.

Ein weiteres Ziel des Protokolls ist es, die Einhaltung der bestehenden Verpflichtungen aller Staaten zu verbessern. Es enthält daher die Zusage aller beteiligten Staaten, Maßnahmen zur Reduktion des Treibhausgas­ausstoßes zu treffen, Rechenschaft über bereits getroffene Maßnahmen abzulegen, den Technologie­transfer voranzubringen, in der wissenschaftlichen und technischen Forschung miteinander zu kooperieren sowie die öffentliche Aufmerksamkeit, Bildung und Schulung zum Thema Klimaschutz zu fördern. Außerdem soll ein neuer Finanzfonds gegründet werden, der den Entwicklungs­ländern hilft, die ihnen durch den Klimaschutz entstehenden Kosten zu tragen.


Überprüfung des Protokolls

Das Protokoll von Kyoto soll regelmäßig überarbeitet werden, jeweils auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Sachstände, da die Angemessenheit der Verpflichtungen des Protokolls sehr ungenügend geregelt sind. So soll die erste Überprüfung auf der ersten Vertragsstaaten­konferenz des Protokolls stattfinden (MOP: Meeting of the Parties ), die sich mit dem Protokoll beschäftigt, neue Bestimmungen für die Zeit nach 2012 sollen ab ca. 2005 getroffen werden.). Da das Protokoll von den meisten Staaten, darunter auch Österreich, bis heute nicht ratifiziert wurde, wird es wahrscheinlich nicht vor 2001 bzw. 2002 in Kraft treten. Mit einer Überprüfung kann demnach nicht vor 2003/2004 gerechnet werden.

Zudem bezieht die Überprüfung sich auf das ganze Protokoll und nicht speziell auf die Reduzierungspflichten. Dies kann dazu führen, dass alles wieder aufgeschnürt werden kann, die Emissionsreduktions-Verpflichtungen aber nicht unbedingt verschärft werden müssen.

Das Protokoll wurde am 1998-03-16 für ein Jahr zur Unterzeichnung freigegeben. Es tritt in Kraft 90 Tage nachdem insgesamt 55 Vertragsstaaten des Klimarahmen­abkommens das Protokoll unterzeichnet haben; unter diesen Staaten müssen so viele Industriestaaten sein, dass diese mindestens 55% des CO2-Ausstoßes dieser Gruppe vertreten. Bis dahin gelten für die Vertragsparteien nur die Inhalte der Klimarahmen­konvention. Mit der Erfüllung der Bedingungen und dem Inkrafttreten wird für das Jahr 2000 gerechnet.
Viele Umweltverbände kritisieren die Maßnahmen als "vollkommen ungenügend", gerade auch im Hinblick auf das Stabilisationsziel der Klimarahmen­konvention. Außerdem hätten die weltweiten Treibhausgas­emissionen bereits 1995 durch den Zusammenbruch des Ostblockes um 4,5% unter dem Bezugswert des Protokolls von 1990 gelegen, so dass lediglich eine weitere Reduzierung von 0,5% anstehe, was weit unter dem möglichen und sinnvollen liege.

Eine Unsicherheit besteht auch noch bei der rechtlichen Wirkung des Protokolls. Es ist zwar völkerrechtlich bindend, Sanktionen sind bei Nichteinhaltung aber nicht vorgesehen. So ist das einzige Druckmittel gegenüber den Vertragsstaaten deren völkerrechtliche Glaubwürdigkeit.
Weitere Definition:
Das Protokoll von Kyoto ist ein Rahmen­übereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen und Treibhausgase. 1995 fand die erste Vertrags­konferenz in Berlin statt. Sie endete mit der Verabschiedung des Berliner Mandats. Das Berliner Mandat diente zur Vorbereitung des Protokolls, welches 1997-12 in Kyoto verabschiedet wurde. Am 1998-03-16 wurde es zur Zeichnung aufgelegt und von 98 Staaten unterzeichnet. Von diesen 98 Staaten hatten bis 2000-11 lediglich 14 Entwicklungsländer das Abkommen ratifiziert.
Weitere Definition:
Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 von der 3. Vertragsstaaten­konferenz der Klimarahmen­konvention angenommen. In dem Protokoll verpflichten sich die Industriestaaten, ihre gemeinsamen Emissionen der wichtigsten Treibhausgase im Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5% unter das Niveau von 1990 zu senken. Dabei haben die Länder unterschiedliche Emissions­reduktions­verpflichtungen akzeptiert. Damit das Protokoll in Kraft treten kann, muss es von mindestens 55 Staaten ratifiziert werden, wobei diese mindestens 55% der CO2-Emissionen der Annex I-Länder von 1990 auf sich vereinigen müssen. Deutschland hat gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten das Protokoll im 2002-05 ratifiziert.