Der Begriff "Leichtfraktion" ist in der Abfallwirtschaft mehrfach untersetzt. Im Rahmen des DSD wird die Leichtfraktion auch "Leichtstoffe" genannt. Darunter fallen Verkaufverpackungen aus Aluminium, Weißblech, Kunststoffen und Verbundmaterialien.
Bei Windsichtung und Schwimm-Sink-Anlagen ist Leichtfraktion die abgetrennte leichte Fraktion, wie organische Kleinteile, Papier, Folien, Schaumpolystyrol und verschiedene Dämmstoffe.
Bei der Shredderaufbereitung von Autowracks werden ebenfalls die abgetrennten leichten Bestandteile als Leichtfraktion bezeichnet, dazu gehören Polsterreste, organische Kleinteile, Dämmstoffe u.ä.