Im Stromeinspeisungsgesetz hat der Gesetzgeber die Abnahme und Vergütung von Strom geregelt, der aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) sind danach verpflichtet, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung für Strom aus Sonnenenergie und Windkraft beträgt mindestens 90% des Durchschnittserlöses pro Kilowattstunde aus der Stromabgabe von EVU an Letztverbraucher. Zum Vergleich: Die Vergütung für Strom aus Wasserkraft, Deponie- und Klärgas sowie aus Biomasse.