Sperrmüll bietet die Möglichkeit im Haushalt anfallende Abfälle, für die sich die Miete eines Containers nicht lohnt, zu entsorgen. Zum Sperrmüll gehören:
Matratzen, Bettgestelle, Möbel, Fahrräder, Kinderwagen, Fernsehgeräte (mit fachgerecht belüfteter Bildröhre), Radios, Regale, Ölöfen (mit ausgebautem Tank) und vergleichbaren Materialien. Ebenfalls zu Sperrmüll gehören Fenster und Türen ohne Glas sowie Rollläden. Nicht als Sperrmüll gelten: Gartenabfälle, Autoteile, Bauschutt, Kartonagen, Papier, Glasbehälter, Kühlschränke, Ölofen- und Heizöltanks sowie Sonderabfälle aus Privathaushalten.
Weitere Definition:
Nach TA Siedlungsabfall umfasst Sperrmüll feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die Restmüllbehälter passen und deshalb getrennt vom sonstigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Häufig ist die Möglichkeit gegeben, den Sperrmüll im Bringsystem am Recyclinghof abzugeben.
Weitere Definition:
Als Sperrmüll bezeichnet man feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden.