- Städteverbund : Städteverbünde stellen eine qualitative und quantitative Sonderform Kooperierender Zentraler Orte dar. Sie werden dann ausgewiesen, wenn Städte und Gemeinden mit gleicher oder verschiedener zentralörtlicher Stufe, aber auch im Einzelfall mit Städten und Gemeinden ohne Zentralität in engem funktionsräumlichen und baulichen Zusammenhang stehen und in ihrer Komplexität als Zentraler Orte der jeweils höchsten Stufe betrachtet werden können.