Die thermische Abfallbehandlung ist die Abfallbehandlung durch Verbrennung (Müllverbrennung ), Vergasung oder Pyrolyse.
Andere Definition:
Zur thermischen Behandlung von Abfällen gehören alle Verfahren, bei denen Abfälle verbrannt, vergast oder unter Luftabschluss pyrolysiert (Pyrolyse) werden. Dabei wird die im Abfall enthaltene Energie in Strom, Prozessdampf oder Fernwärme umgewandelt. Die anfallenden mineralischen Reststoffe, wie Schlacke und Schrott, können der Verwertung zugeführt werden. Thermische Behandlungs­anlagen haben die Grenzwerte der 17. Verordnung zum Bundesimmissions­schutzgesetzes (BImschV) einzuhalten.
Andere Definition:
Die thermische Abfallbehandlung dient der Inertisierung bzw. Zerstörung organisch-chemischer Schadstoffe, der Volumen­verminderung und als Nebeneffekt der Energienutzung von unvermeidbaren, nicht verwertbaren Abfällen. Neben Müllverbrennungs­anlagen oder Sonderabfall-Verbrennungs­anlagen gibt es Anlagen zur Pyrolyse oder Abfallbehandlung müssen die sehr strengen Emissionsvorgaben der 17. Verordnung zum Bundesimmissions­schutzgesetz (17. BImSchV) erfüllen, insbesondere ist für die Emission von Dioxinen ein verbindlicher Grenzwert von 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter Abgas vorgeschrieben.
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