- Verantwortliche Erklärung : Als internes Kontrollinstrument der Abfallerzeuger (Erzeuger), ist eine betriebliche Abfallbilanz zu erstellen. Bestandteil dieser Abfallbilanz und eines gemäß §3 Nachweisverordnung geforderten Entsorgungsnachweises ist die verantwortliche Erklärung des Abfallerzeugers. Sie enthält Angaben über Abfallherkunft, eine Abfallbeschreibung und jährlich anfallende Abfallmengen.