Die Wasserhärte ist eine Angabe über die Beschaffenheit von Wasser und u. a. für die Wäsche wichtig. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Einteilung in vier Härtebereiche. Sie sind durch das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz definiert. Auskunft über die jeweiligen Wasserhärtebereiche erteilen die zuständigen Wasser­versorgungs­unternehmen (Härte des Wassers).
Weitere Definition:
Wasserhärte bezeichnet die Härte des Wasser, also den Gehalt des Wassers an Erdalkali­ionen ( Calcium- und Magnesiumionen). Bei der Wasserhärte wird unterschieden zwischen der durch Calcium- und Magnesiumsalze der Kohlensäure hervorgerufenen Karbonathärte und der durch die anderen Calcium- und Magnesiumsalze hervorgerufenen Nicht­karbonathärte. Die Summe dieser beiden ergibt die in Millimol je Liter (mmol/l) ausgedrückte Gesamthärte, die gemäß dem sogenannten Waschmittel­gesetz in vier Härtebereiche eingeteilt werden kann: 1 (weich, 0 bis 1,3 mmol/l), 2 (mittelhart, 1,4 bis 2,5 mmol/l), 3 (hart, 2,6 bis 3,8 mmol/l) und 4 (sehr hart, über 3,8 mmol/l)