Die Zwischenlagerung von Abfällen ist bei Behandlungsanlagen, z.B. thermische Behandlung, zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Betriebsablaufes notwendig. An geordneten Deponien der Klasse II ist gemäß TA Siedlungsabfall ein gesonderter Bereich für die Zwischenlagerung von Abfällen, deren Entsorgung endgültig geklärt werden muss, vorzuhalten. Das Mindestvolumen beträgt 300m³.

Im Umweltkontext bezieht sich die Zwischenlagerung auf die vorübergehende Aufbewahrung von Abfällen oder anderen Stoffen, bevor sie endgültig behandelt, recycelt oder entsorgt werden. Hierbei wird oft eine spezielle Lagerungstechnik angewandt, um die Umwelt und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Einige Beispiele für Zwischenlagerung im Umwelt Kontext sind:

  • Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen vor der Endlagerung
  • Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen, wie Chemikalien oder Asbest, bevor sie dekontaminiert oder entsorgt werden
  • Zwischenlagerung von Abfällen aus Baustellen, um sie vor der Wiederverwendung oder Entsorgung zu sortieren und zu bearbeiten
  • Zwischenlagerung von Altbatterien, um sie vor der Entsorgung zu recyceln

Einige ähnliche Dinge im Umwelt Kontext sind:

  • Endlagerung: die dauerhafte Entsorgung von Abfällen oder anderen Stoffen, die nicht wiederverwendet oder recycelt werden können
  • Transport: der Prozess des Bewegens von Abfällen oder anderen Stoffen von einem Ort zum anderen, oft in speziellen Behältern und unter Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsvorschriften
  • Lagerung: die Aufbewahrung von Abfällen oder anderen Stoffen für längere Zeiträume, oft in speziellen Behältern oder Anlagen, um die Umwelt und die Gesundheit der Menschen zu schützen