Das Umweltaudit ist ein Managementsystem bestehend aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung.

Es ist für Unternehmen geeignet, die ihr Verhältnis zur Umwelt verbessern wollen. Das Umweltaudit ist im 1995 in Kraft getretenen Umweltauditgesetz (UAG) beschrieben und basiert auf den EMAS-Vorgaben der EU.

Das Umweltauditgesetz regelt und erlässt u.a.

  • das Zulassungs- und Aufsichtssystem für die Umweltgutachter,
  • die Konstitution eines Umweltgutachterausschuss (UGA), der die Aufgabe hat, das Bundesumweltministerium im Bereich dieses freiwilligen Öko-Audits zu beraten,
  • Richtlinien zur Anwendung des Umweltauditgesetzes und
  • die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet.

Text des Umweltauditgesetzes