Die Allparteilichkeit bezieht sich auf eine Haltung, die sicherstellt, dass alle betroffenen Parteien in einem Entscheidungsprozess gehört und berücksichtigt werden. Ziel ist es, Entscheidungen zu treffen, die die Interessen aller beteiligten Parteien berücksichtigen, einschließlich Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Es ist wichtig, dass die MediatorInnen kein eigenes Interesse in der Sache haben und keine Parteistellung im verwaltungsrechtlichen oder politischen Entscheidungsverfahren ausüben. Sie sollen ihren Auftrag allen Beteiligten gegenüber wahrnehmen, so dass diese ihre Interessen gut in das Mediationsverfahren einbringen können.

Ein Beispiel für Allparteilichkeit im Umweltkontext könnte die Einbeziehung von Anwohnern und Umweltgruppen bei der Entwicklung von Projekten sein, die sich auf die Umwelt auswirken können, wie z.B. der Bau von Windparks, Staudämmen oder der Ausbau von Autobahnen. Indem alle beteiligten Parteien ihre Bedenken und Anliegen äußern können, können Entscheidungen getroffen werden, die die verschiedenen Interessen ausgewogen berücksichtigen.

Allparteilichkeit ist ein wichtiger Grundsatz in der Umweltpolitik, da Umweltprobleme oft sehr komplex sind und verschiedene Interessengruppen betreffen können. Indem alle betroffenen Parteien beteiligt werden, können Lösungen gefunden werden, die akzeptabel und nachhaltig sind.