Die Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sind Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die vor allem dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung und Lärm dienen. Sie werden auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Bundesumweltministerium erlassen.

Die Abkürzung "BImSchV" steht für "Bundes-Immissionsschutzverordnung" in Deutschland. Es handelt sich dabei um eine Rechtsverordnung, die die Immissionen (Einwirkungen) von Schadstoffen auf die Umwelt regelt. Die BImSchV dient dazu, die Umwelt vor schädlichen Immissionen zu schützen und die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern.

Beispiele für Regelungen in der BImSchV sind Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Stickoxide und Feinstaub, sowie Regelungen für den Betrieb von Kraftwerken, Fabriken und Müllverbrennungsanlagen. Eine weitere Regelung bezieht sich auf den Einsatz von Lärmschutzmaßnahmen bei Straßen- und Schienenverkehr, sowie bei industriellen Anlagen.