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Archiv 2000 des Forums der Umweltdatenbank
CE_Kennzeichen
- Aldi Manwoto
- Autor
- Besucher
-
02 Apr 2000 01:00 #211
von Aldi Manwoto
CE_Kennzeichen wurde erstellt von Aldi Manwoto
Was ist der Unterschied zwischen CE-Zertifizierung und ISO 9000-Zertifizierung?
Wir wollen unsere Produkte ein CE-Kennzeichen haben. Muss man ein Berater einholen oder reicht das bei TUV melden? Weiss jemand naeheres???
Wir wollen unsere Produkte ein CE-Kennzeichen haben. Muss man ein Berater einholen oder reicht das bei TUV melden? Weiss jemand naeheres???
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- Heimprecht
- Besucher
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08 Apr 2000 01:00 #212
von Heimprecht
Heimprecht antwortete auf CE_Kennzeichen
: Was ist der Unterschied zwischen CE-Zertifizierung und ISO 9000-Zertifizierung?
: Wir wollen unsere Produkte ein CE-Kennzeichen haben. Muss man ein Berater einholen oder reicht das bei TUV melden? Weiss jemand naeheres???
CE-Kennzeichnung und ISO9000, das sind zwei verschiedene Welten.
Das ISO 9000-Zertifikat bezieht sich auf die Unternehmensorganisation, das CE-Zeichen auf das einzelne Produkt.
Zur ISO9000 Zertifizierung muß ein entsprechendes Qualitätsmanagement eingeführt werden, näheres hierzu gerne auf Anfrage bzw. meiner homepage.
Um das CE-Zeichen für ein bestimmtes Produkt zu erlangen, müssen die produktspezifischen EG-Normen (siehe Broschüre "EG-Maschinenrichtlinie Gerätesicherheitsgesetz" ISBN 3-8163-0290-4 Maschinenbau Verlag GmbH Frankfurt) erfüllt werden. Danach muß ein unabhängiger Sachverständiger DEKRA oder TÜV dies bestätigen.
MfG Hei
: Wir wollen unsere Produkte ein CE-Kennzeichen haben. Muss man ein Berater einholen oder reicht das bei TUV melden? Weiss jemand naeheres???
CE-Kennzeichnung und ISO9000, das sind zwei verschiedene Welten.
Das ISO 9000-Zertifikat bezieht sich auf die Unternehmensorganisation, das CE-Zeichen auf das einzelne Produkt.
Zur ISO9000 Zertifizierung muß ein entsprechendes Qualitätsmanagement eingeführt werden, näheres hierzu gerne auf Anfrage bzw. meiner homepage.
Um das CE-Zeichen für ein bestimmtes Produkt zu erlangen, müssen die produktspezifischen EG-Normen (siehe Broschüre "EG-Maschinenrichtlinie Gerätesicherheitsgesetz" ISBN 3-8163-0290-4 Maschinenbau Verlag GmbH Frankfurt) erfüllt werden. Danach muß ein unabhängiger Sachverständiger DEKRA oder TÜV dies bestätigen.
MfG Hei
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