- Ausgleichsmaßnahme : Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Beim Bau von Straßen, Siedlungen und Gewerbegebieten kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Zum Ausgleich bzw. Ersatz von Beeinträchtigungen eines Biotops kann die Umweltbehörde (Regierung, Landratsamt) anordnen, dass an anderer Stelle ein neues Biotop angelegt wird. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind ökologisch notwendig und daher nach dem Naturschutzgesetz vorgeschrieben.