- Benzinbleigesetz : (BzBlG): Seit den 20er Jahren wurde Blei in Form einer organischen Verbindung dem Benzin zugesetzt, um die Klopffestigkeit zu erhöhen und damit eine bessere Ausnutzung der im Kraftstoff enthaltenen Energie durch Anhebung der motorischen Kompression zu ermöglichen. Ohne Blei konnte mit der damals vorhandenen Raffineriestruktur die notwendige Klopffestigkeit (Oktanzahl) nicht erreicht werden. Durch das "Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotoren" (BzBlG) vom 1971-08-05 wurde wegen der gesundheitsschädigenden Wirkung des Bleis der Bleigehalt von Ottokraftstoffen in der Bundesrepublik Deutschland ab 1972-01 auf 0,40 g/l und ab 1976-01 auf 0,15 g/l begrenzt. Erst 1978 folgte eine EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bleigehalt des Benzins. Verbleites Normalbenzin wurde vom 1988-02-01 an verboten, für die anderen Benzinqualitäten besteht ein Verbot seit 2000-01 . Zweck der Einschränkungen und Verbote ist der Schutz der Gesundheit (Umweltschutz, bleifreies Benzin). Um auch bei vermindertem Bleigehalt den Qualitätsanforderungen für Ottokraftstoffe entsprechen zu können, musste die Mineralölindustrie erhebliche Investitionen in ihren Raffinerien vornehmen.