Lärmschwerhörigkeit ist eine anerkannte Berufskrankheit. Akute Gehörschäden können bei hohen Schalldruckpegeln oberhalb von 85 dB(A) bei täglich achtstündiger Einwirkung, oberhalb von 120 dB(A) nach Geräuscheinwirkungen über nur wenige Minuten, bei Lärmstärken mit mehr als 140 dB(A) durch einen einzigen Knall auftreten. Chronische Gehörschäden entstehen durch langzeitige Lärmeinwirkung.