Zur Erhaltung der wichtigsten Versorgungsfunktionen im Ländlichen Raum werden im Regionalplan Funktionszuweisungen an Gemeinden unterhalb der Stufe der Zentralen Orte als Ländliche Siedlungs- und Versorgungsorte vorgenommen. Die Ländlichen Siedlungs- und Versorgungsorte sollen als nichtzentrale Orte das Netz der Versorgungseinrichtungen schließen und dienen der Aufrechterhaltung von Mindestversorgungsstandards im Ländlichen Raum. Eine über den Eigenbedarf hinausgehende Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung ist mit dieser Funktionszuweisung nicht verbunden.