Teilraumgutachten enthalten fachübergreifende Ordnungs- und Entwicklungskonzepte. Als neues Instrument bayerischer Landes- und Regionalplanung, das zwischenzeitlich auch in Gestalt des sog. regionalen Entwicklungskonzepts bundesweit Anerkennung findet und in § 13 ROG -neu- bundesweit ausdrücklich verankert wurde, sollen die Teilraumgutachten zur integrierten, nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen.
Aspekte des Umweltschutzes und der Konfliktbewältigung zwischen unterschiedlichen Raumnutzungsansprüchen standen bei den 19 bisher vorliegenden, sowie bei den in Erarbeitung befindlichen Gutachten regelmäßig im Mittelpunkt der kommunal abgestimmten Lösungen. Den Vorschlägen für Möglichkeiten einer nachhaltigen Entwicklung liegen Ermittlungen zur ökologischen Tragfähigkeit der Teilräume zugrunde. Die Gutachten dienen als Grundlage für die Fortschreibung der Regionalpläne sowie als Hilfestellung zur Lösung spezifischer kommunaler und fachlicher Probleme der untersuchten Teilräume.
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