Welcher Begriff muss bei '*****' im Folgenden eingesetzt werden? "- ***** : Gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stammender Abfall, der nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maß gesundheits-, luft - oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar ist oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen kann."