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Re: Palettenholz in Öfen verbrennen


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Nachricht von K.-H. Krieghoff am 25. August 2006:

Im Bezug auf: Re: Palettenholz in Öfen verbrennen kommentiert von K.-H. Krieghoff am 25. August 2006:

Der hier von Ihnen geschilderte Fall stellt einen Straftatbestand gem. § 325 StGB - Luftverunreinigung dar. Erstatten Sie Anzeige bei einem fachkundigen Polizeibeamten.
Das Verbrennen von Spanplatten und ähnliches nicht naturbelassenes Holz darf nur gewerblich in dafür ausgelegten Brennern mit Filteranlage verbrannt werden.

Palettenholz ist zwar naturbelassenes Holz aber trotzdem für die meisten Brenner aufgrund ihres schlechten Brennwertes gegenüber einem ordentlichen Holzscheid nicht geeignet. Der Brenner verbrennt nicht ordentlich, was durch eine einfache Rußprobe nachzuweisen ist. Fragen Sie ihren Schornsteinfeger.

Die Bediensteten eines städtischen Ordnungsamtes obliegt meist nicht die Aufsicht über Schornstein- Verbrennangelgenheiten. Oftmals ist dieses beim Landkreis angesiedelt. Der kann durchaus einen Verwaltungsakt erlassen, dass die Heizanlage stillgelegt und der Normalzustand hergestellt wird.

M. f. G.

K.-H. Krieghoff (Polizeibeamter / Sachbearbeiter im Fachbereich Umweltdelikte).



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