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Archiv 2006 des Forums der Umweltdatenbank
Grundflächenzahl
- Janet
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15 Mai 2006 01:00 #2521
von Janet
Grundflächenzahl wurde erstellt von Janet
Hallo,
ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und
habe eine dringende Frage zur genaueren Definition der GRZ (Grundflächenzahl). Wenn man im Obergeschoß einen auskragenden Baukörper geplant hat, zählt dann diese auskragende Fläche mit zur GRZ oder ist nur das Erdgeschoß relevant?
Viele Grüße
Janet
ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und
habe eine dringende Frage zur genaueren Definition der GRZ (Grundflächenzahl). Wenn man im Obergeschoß einen auskragenden Baukörper geplant hat, zählt dann diese auskragende Fläche mit zur GRZ oder ist nur das Erdgeschoß relevant?
Viele Grüße
Janet
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- Thomas Rulle
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19 Mai 2006 01:00 #2537
von Thomas Rulle
Thomas Rulle antwortete auf Re: Grundflächenzahl
Hallo Janet,
eine ganz interessante Frage bei der sich die zuständigen Behörden immer sehr winden. Am besten immer direkt mit dem zuständigen Bauamt abzusprechen. Normalerweise EG Außenkante Verblender/Putz.
Bei uns im Norden lautet die Aussage:
"Weniger als 80 cm Überstand sollten es schon sein...und kein wesentlicher Baukörper...muss man im Vergleich zum Gesamtobjekt sehen...
(Eine Quelle wo so etwas genau festgelegt ist, konnte man mir nicht sagen)
...wird dann ggf. mit anderen Ämtern abgestimmt."
Viele Grüße
Tom
: Hallo,
: ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und
: habe eine dringende Frage zur genaueren Definition der GRZ (Grundflächenzahl). Wenn man im Obergeschoß einen auskragenden Baukörper geplant hat, zählt dann diese auskragende Fläche mit zur GRZ oder ist nur das Erdgeschoß relevant?
: Viele Grüße
: Janet
eine ganz interessante Frage bei der sich die zuständigen Behörden immer sehr winden. Am besten immer direkt mit dem zuständigen Bauamt abzusprechen. Normalerweise EG Außenkante Verblender/Putz.
Bei uns im Norden lautet die Aussage:
"Weniger als 80 cm Überstand sollten es schon sein...und kein wesentlicher Baukörper...muss man im Vergleich zum Gesamtobjekt sehen...
(Eine Quelle wo so etwas genau festgelegt ist, konnte man mir nicht sagen)
...wird dann ggf. mit anderen Ämtern abgestimmt."
Viele Grüße
Tom
: Hallo,
: ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und
: habe eine dringende Frage zur genaueren Definition der GRZ (Grundflächenzahl). Wenn man im Obergeschoß einen auskragenden Baukörper geplant hat, zählt dann diese auskragende Fläche mit zur GRZ oder ist nur das Erdgeschoß relevant?
: Viele Grüße
: Janet
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- daniel
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01 Juli 2006 01:00 #2588
von daniel
hallo janet,
nach rücksprache mit meinem professor kann ich folgendes sagen: die grundflächenzahl gilt für die überbaute fläche des grundstücks, ob nun direkt oder indirekt. Das heißt in deinem Fall, dass das Erdgeschoss nicht nur maßgebend ist, - die Auskragung zählt dazu!!!
Schönen Gruß,
Daniel
daniel antwortete auf Re: Grundflächenzahl
hallo janet,
nach rücksprache mit meinem professor kann ich folgendes sagen: die grundflächenzahl gilt für die überbaute fläche des grundstücks, ob nun direkt oder indirekt. Das heißt in deinem Fall, dass das Erdgeschoss nicht nur maßgebend ist, - die Auskragung zählt dazu!!!
Schönen Gruß,
Daniel
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- Andrea
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21 Juli 2006 01:00 #2600
von Andrea
Andrea antwortete auf Grundflächenzahl
Hallo - habe eine Frage zur GRZ-Berechnung (natürlich dringend). Lt.Baugesetzbuch sind die Grundfläche des Gebäudes, Garagen und ihre Zufahrten einzubeziehen. Wie sieht es aber aus mit versiegelten/gepflasterten Terrassen, Eingangsbereichen, Wegen. In meinem Fall gibt es keinen B-Plan als Grundlage, sondern bereits einen Bauvorlageplan, wo der Umfang der oben genannten Flächen im GEgensatz zum B-Plan-Stadium bereits bekannt ist. Müssen diese dann also dazugerechnet werden oder nicht????
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- Andrea
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21 Juli 2006 01:00 #2601
von Andrea
Andrea antwortete auf Grundflächenzahl
Hallo - habe eine Frage zur GRZ-Berechnung (natürlich dringend). Lt.Baugesetzbuch sind die Grundfläche des Gebäudes, Garagen und ihre Zufahrten einzubeziehen. Wie sieht es aber aus mit versiegelten/gepflasterten Terrassen, Eingangsbereichen, Wegen. In meinem Fall gibt es keinen B-Plan als Grundlage, sondern bereits einen Bauvorlageplan, wo der Umfang der oben genannten Flächen im GEgensatz zum B-Plan-Stadium bereits bekannt ist. Müssen diese dann also dazugerechnet werden oder nicht????
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