>Zum Inverkehrbringen von Chemikalien müssen diese von den jeweiligen Staaten entsprechend registriert und gelistet sein. Für die EG gilt z.B. das EINECS, die USA = TSCA, Japan ENCS, Australien AiCI, Kanada DSL/NDSL, Korea (K)ECL, Schweiz Giftliste.
Nun meine Fragen:
- Sind die Registrierungen hersteller- oder stoffabhängig?. D.h. muss ein Hersteller nochmals einen Stoff listen lassen, welcher unter der CAS-Nr. bereits in dieser enthalten ist?
- In welchen Datenbanken kann man einsehen, ob der jeweilige Stoff gelistet ist? Das gilt für alle o.g. Staaten.