>Besitze ein Grundstück das zur Hälfte im Innenbereich
der Ortschaft liegt und bebaut ist es wurde für das Haus m_ Geschoßfläche bezahlt und 2000m_ Fläche wurden
mit bezahlt.
Jetzt wurde im Zuge der Ortabrundung ein Teil des Grundstückes zum Innenteil die Selbe Flurstücknummer
jetzt wolle mich der Zweckverband nochmals zur Kasse
bitten, obwohl über 2000m_ frei sind und für 2000m_
ich schon bezahlt habe.
Frage ist dies rechtens !!
Bitte um Antwort vielen Dank.
Gruß: Richard Sauer